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"Es lag in der damaligen Ansicht von der untastbaren und Niemanden verantwortlichen Würde des Familienhauptes, dass ein solches über die Zukunft der Kinder völlig souverän verfügte. Die Fälle, wo ein Vater oder eine Mutter ihren Kindern bei der Wahl des Berufes, der Bestimmung ihrer Studien oder der Eingehung eines Herzensbündnisses eine Stimme einräumten, gehörten zu den seltenen und werden als besondere Liberalität gerühmt. … Die Heirathen der Töchter wurden in den meisten Familien lediglich unter dem Gesichtspunkt einer Versorgung betrachtet. Auch auf Seiten der Bewerber scheinen ähnliche Rücksichten der Convenienz in der Regel den Ausschlag gegeben zu haben. Eine Romantik der Liebe war damals etwas Seltenes und Ungewöhnliches. Man trat den Bund für's Leben mit einer nach unsern heutigen Begriffen unbegreiflichen Nüchternheit und Gleichgültigkeit. Bisweilen mochte dieser Unbesorgtheit eine gewisse Hingebung an die göttliche Vorsehung zu Grunde liegen, der vertrauensvolle Glaube, dass die Ehen im Himmel geschlossen würden. … Diese geschäftsmäßigen Behandlung der Ehe entsprach auch die äußere Form der Bewerbung. Was heutzutage nur noch beim Bauernstande gebräuchlich ist, das förmliche Anhalten durch einen Brautwerber, war damals auch in dem Bürger- und Gelehrtenstande noch allgemeine Sitte. Gottsched, nachdem er bereits vier Jahre mit seiner Braut im vertrautesten Briefwechsel gestanden hatte und ihrer eigenen, wie ihrer Mutter Einwilligung längst versichert war, hielt dennoch durch eine Mittelsperson feierlich um ihre Hand an. ‚Es ist Dies, schreibt er, ‚ein Zoll, den man der Gewohnheit bringen muß).' Und ebenso ward ohne förmliche und ausführliche ‚Ehepakten' selten eine Heirath geschlossen."
Karl Biedermann: Deutschland im 18. Jahrhundert. Band 1. Leipzig 1858, S. 548 ff.

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